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   BSG, 24.08.1987 - 9a BV 210/86   

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BSG, 24.08.1987 - 9a BV 210/86 (https://dejure.org/1987,20280)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1987 - 9a BV 210/86 (https://dejure.org/1987,20280)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1987 - 9a BV 210/86 (https://dejure.org/1987,20280)
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  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus BSG, 24.08.1987 - 9a BV 210/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG gilt im sozialgerichtlichen Verfahren der Grundsatz der objektiven Beweislast, wonach die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder des Nichtfeststellens einer Tatsache von demjenigen Beteiligten zu tragen sind, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (vgl BSG vom 31.10.1969 2 RU 40/67 = BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG mit zahlreichen Nachweisen).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 24.08.1987 - 9a BV 210/86
    Zur Zulässigkeit einer auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gestützten Nichtzulassungsbeschwerde gehört, daß der Beschwerdeführer den Beweisantrag, dem das Berufungsgericht nicht gefolgt ist, so genau bezeichnet, daß er für das BSG ohne weiteres auffindbar ist (vgl BSG vom 31.7.1975 5 BJ 28/75 = SozR 1500 § 160 Nr. 5).2.
  • BSG, 19.08.1981 - 9 RVi 5/80
    Auszug aus BSG, 24.08.1987 - 9a BV 210/86
    Dieser Rechtsgrundsatz ist ebenso im sozialen Entschädigungsrecht heranzuziehen (vgl BSG vom 19.8.1981 9 RVi 5/80 = SozR 3850 § 52 Nr. 1 mwN).
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